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AutorenbildFlorian Holzer

Konkretisierung BAFA-Förderprogramm 2020


Bis zu 45 Prozent Förderung bei Heizungstausch


Mit den ab 01.01.2020 gültigen Fördersätzen ist es möglich bis zu 45 Prozent der Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu decken. Dieser hohe Satz findet jedoch nur beim Austausch einer Ölheizung Anwendung. Zu beachten ist jedoch - sollte die Altanlage von § 10 Energieeinsparverordnung (EnEV) - Austauschpflicht - betroffen sein, wird keine Bezuschussung gewährt.


Ölbrennwertheizungen werden nicht mehr befördert, jedoch bei zusätzlicher Errichtung einer Solarthermieanlage - diese mit bis zu 30 Prozent.


Förderanforderungen Wärmepumpen


Bei Wärmepumpenanlagen gibt es verschiedene Förderanforderungen:

a) im Bestand

- Einbau eines Wärmemengen-/Stromzählers

- Durchführung des hydraulischen Abgleichs (sollte immer durchgeführt werden, da Stand der Technik)

- Anpassung der Heizkurve

b) im Neubau

- verbesserte Systemeffizienz bei kalter Witterung durch spezielle Komponenten

- Wärmepumpencheck nach einem Jahr (muss vertraglich festgelegt werden)

- Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem


Achtung: Im Bestand wie im Neubau müssen des Weiteren die geforderten Jahresarbeitszahlen eingehalten werden. Luft/Luft-Wärmepumpen werden nicht befördert.


Wer darf diese Förderung in Anspruch nehmen?


Berechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.


Höhe der Fördersätze


1. Biomasseanlagen oder Wärmepumpen

a) Bestand 35 Prozent (45 Prozent bei Austausch Ölheizung)

b) Neubau 35 Prozent

2. Solarkollektoranlage

a) Bestand 30 Prozent

b) Neubau 30 Prozent

3. Hybridheizungen

Fördersätze auf Anfrage.


Weiterführende Links für mehr Informationen


www.bafa.de/ anschließend “Energie -> Heizen mit Erneuerbaren Energien“


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