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Was ist beim Bau eines Pelletlagers zu beachten?

Für Installateure und Betreiber gilt die Richtline 3464 "Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher", verantwortlich hierfür ist der VDI. Sie gilt für Pelletlager bis 100 t. Der durchschnittliche Jahresbedarf eines Einfamilienhauses beträgt ca. 6 t.

Die Richtlinie setzt weiter voraus, dass zertifizierte Pellets nach ISO-Standard 17225-2 verheizt werden. Auch gelten die Brandschutzvorschriften sowie die Musterfeuerungsverordnung.


Übersicht über die Anforderungen an einen Lagerraum für feste Brennstoffe

Bis 10000 l Pellets (inkl. Heizgerät bis 50 kW im gleichen Raum)

  • keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und Nutzung

  • Anforderungen an die Belüftung

  • Abstand Feuerstätte - Brennstofflagerung 1m oder Strahlungsschutz

Über 10000 l Pellets (inkl. Heizgerät über 50 kW im gleichen Raum)

  • Wände und Decken feuerbeständig (F 90)

  • feuerhemmende und selbstschließende Türen (T 30), in Fluchtrichtung aufgehend

  • keine andere Nutzung

  • Be- und Entlüftung

  • Abstand Feuerstätte - Brennstoff 1m ggf. Strahlungsschutz

Über 10000 l Pellets (ohne Heizgerät im gleichen Raum)

  • Wände und Decken feuerbeständig (F 90)

  • keine andere Nutzung

  • keine Leitungen durch die Wände

  • Türen selbstschließend und feuerhemmend

Eine Übersicht über allgemeine Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets gibt der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) heraus. Link zum DEPV


Für Beratungen zum Pelletlagerbau stehen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung.

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