Für Installateure und Betreiber gilt die Richtline 3464 "Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher", verantwortlich hierfür ist der VDI. Sie gilt für Pelletlager bis 100 t. Der durchschnittliche Jahresbedarf eines Einfamilienhauses beträgt ca. 6 t.
Die Richtlinie setzt weiter voraus, dass zertifizierte Pellets nach ISO-Standard 17225-2 verheizt werden. Auch gelten die Brandschutzvorschriften sowie die Musterfeuerungsverordnung.
Übersicht über die Anforderungen an einen Lagerraum für feste Brennstoffe
Bis 10000 l Pellets (inkl. Heizgerät bis 50 kW im gleichen Raum)
keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und Nutzung
Anforderungen an die Belüftung
Abstand Feuerstätte - Brennstofflagerung 1m oder Strahlungsschutz
Über 10000 l Pellets (inkl. Heizgerät über 50 kW im gleichen Raum)
Wände und Decken feuerbeständig (F 90)
feuerhemmende und selbstschließende Türen (T 30), in Fluchtrichtung aufgehend
keine andere Nutzung
Be- und Entlüftung
Abstand Feuerstätte - Brennstoff 1m ggf. Strahlungsschutz
Über 10000 l Pellets (ohne Heizgerät im gleichen Raum)
Wände und Decken feuerbeständig (F 90)
keine andere Nutzung
keine Leitungen durch die Wände
Türen selbstschließend und feuerhemmend
Eine Übersicht über allgemeine Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets gibt der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) heraus. Link zum DEPV
Für Beratungen zum Pelletlagerbau stehen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung.
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