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Warum ist Brandschutz wichtig?

Bauaufsichtliche Anforderungen

Vorbeugender baulicher Brandschutz befasst sich mit Vorschriften, die die Entstehung und Ausbreitung eines Schadenfeuers bei Gebäuden verhindern sollen.


Der Brandschutz spielt bei der Gebäudetechnik in zweifacher Hinsicht eine Rolle:

Zum einen besteht bei verschiedenen Anlagen (z. B. Heizräumen, Brennstofflagerräumen, Gasversorgungsanlagen) eine erhöhte Brandgefahr, zum anderen begünstigen Leitungen im Gebäude (z. B. Installationsschächte, Lüftungskanäle, Elektrotrassen) die Ausbreitung des Brandes.


Daneben gehören Anlagen zur Brandbekämpfung selbst zu den haustechnischen Einrichtungen.

Bauaufsichtlich werden je nach Gefahr einer Brandentstehung ("Brandlast") Anforderungen an die Baustoffe bezüglich der Brennbarkeit festgelegt.


Baustoffklassen

Die Baustoffe werden entsprechend ihrem Brandverhalten (brennbar / nicht brennbar) in Baustoffklassen eingeteilt. Die Baustoffklasse muss durch Prüfzeugnis und Prüfbescheid auf der Grundlage von Brandversuchen nachgewiesen werden, soweit die Baustoffe nicht in DIN 4102-4 ausgeführt sind.


Feuerwiderstandsklassen

Bauaufsichtlich werden Anforderungen an Bauteile bezüglich der Feuerwiderstandsdauer gestellt, wobei verschiedene Arten der Bauteile unterschiedliche Prüfkriterien erfüllen müssen.


Das Brandverhalten von Bauteilen (Feuerwiderstandsdauer) wird in DIN 4102-2 geregelt:

Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil bei der Prüfung im Brandversuch bestimmte, in der DIN 4102 gestellte Anforderungen erfüllen muss.

Die Feuerwiderstandsdauer für Lüftungsleitungen, Installationsschächte und Brandschutzklappen richtet sich im Allgemeinen nach der Gebäudehöhe bzw. der Anzahl der

Vollgeschosse.


Als Gebäude bzw. Räume "mit erhöhter Brandgefahrt" gelten u. a. Hochhäuser, Heizräume, Brennstofflagerräume und größere Lüftungszentralen.

Brandschutz bei haustechnischen Anlagen

Bei haustechnischen Anlagen sind beim Brandschutz foglende Punkte zu berücksichtigen:

  • Entstehung eines Brandes durch die Installation selbst

  • Brandlast des Installationsmaterials (Wärmemenge) von Leitungen und Dämmstoffen aus brennbaren Baustoffen

  • Druchdringung von raumabschließenden Bauteilen mit Feuerschutzanforderungen durch Installationsleitungen

  • Medien, die in den Leitungen transportiert werden.

Bei Verlegung in Rettungswegen (notwendige Flure, Treppenhäuser, Ausgänge ins Freie) wird eine Null-Brandlast gefordert, d. h., sie müssen durch Installationsschächte, Abschottungen, Unterhängdecken oder Unterflurkonstruktionen entsprechender Feuerwiderstandsklasse geschützt werden.

Brandschutzmaßnahmen und Brandverlauf

Beim Brandschutz wird unterschieden zwischen vorbeugenden

  • baulichen Brandschutzmaßnahmen (Brennbarkeit von Baustoffen, Feuerwiderstandsdauer, von Bauteilen, Brandwände, Brandabschnitte, Grenzabstände, Rettungswege, usw.) und

  • betrieblichen Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen (Meldeanlagen, Rauchabzüge, automatische Löschanlagen).

Brandschutzmaßnahmen betreffen folgende Punkte:

  • Verhinderung der Entstehung eines Brandes druch Verwendung entsprechender Baustoffe sowie die  weitgehende Minimierung der Brandlast (= Summe aller brennbaren Stoffe in kWh/m²).

  • Verhinderung bzw. Behinderung der Brandausbreitung druch entsprechende Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen und Feuerschutzabschlüssen (tragende und nicht-tragende Wände, Türen, Fenster und Verglasungen) und beim Durchgang von Leitungen durch raumabschließende Bauteile mit Feuerschutzanforderungen (Abschottungen, Brandschutzklappen, usw.)

  • Anlagen zur Brandmeldung (Feuermelder, Rauchmelder) und Maßnahmen zur Brandbekämpfung

  • Ermöglichung von Rettungsmaßnahmen für Menschen und Tiere

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