Wir möchten Sie kurz auf mögliche Auswirkungen bzgl. dem Ende der Ampelkoalition hinweisen.
Die Parteien fanden keine Einigung für den Bundeshaushalt 2025. In Bezug auf die BEG würde die vorläufige Haushaltsführung bedeuten, dass die Bewilligung von Anträgen, die nach dem 1.1.2025 gestellt werden, vom politischen Willen und haushaltsrechtlichen Beschlüssen der amtierenden Bundesregierung abhängig ist. Ein vorläufiger Haushaltsplan kann ohne parlamentarische Mehrheit beschlossen werden und dabei unserer Einschätzung nach ausreichend Mittel für ein nahtloses Weiterlaufen der BEG vorsehen.
Fazit: Für BEG-Förderanträge, die bis Jahresende gestellt werden, gibt es eine Finanzierung über den bereits vom Bundestag beschlossenen, regulären Haushalt. Anders als im letzten Jahr gibt es am laufenden Haushalt auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sodass für die verbleibenden Wochen bis Jahresende auch nicht mit einer Haushaltssperre durch den neuen Finanzminister Jörg Kukies (SPD) zu rechnen ist.
Unsere Empfehlung lautet also - um auf Nummer sicher zu gehen - Antrag/Aufträge bis 31.12.2024 stellen/vergeben.
Comments