Laut #enev (Energieeinsparverordnung) muss jeder #heizkessel mit einer Betriebszeit von >=30 Jahren ersetzt werden. Das betrifft somit jede #heizung die vor 1989 eingebaut wurde.
Ausgenommen sind #niedertemperatur- und #brennwert-Kessel. Auch selbst genutzte #immobilien mit weniger als drei Wohneinheiten (die seit 2002 selbst bewohnt werden) fallen nicht darunter.
Unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine 20 Jahre alte Heizung teuer in der #instandhaltung und wenig #energiesparend.
Deshalb bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose #fachberatung durch unsere #heizungsbaumeister an. Vielleicht finden wir für Sie eine preislich attraktive Sanierungsmöglichkeit.
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