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Akt. Stand: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Uns erreichen täglich Anrufe von verunsicherten Interessenten, ob nun ein Heizungstausch sinnvoll wäre.

Soll ich nochmal einen Öl-/Gaskessel einbauen? Ist das überstürzt? Rüste ich gleich auf Wärmepumpe um?

Wir versuchen hier die relevanten Eckpunkte zu umreißen. Doch vieles ist immer noch in der Schwebe. Wir haben unsere Infos vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Quelle, externer Link: BAFA).


Frage: Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung tauschen?

Antwort: Nein, es gibt keine sofortige Austauschpflicht in Bestandsgebäuden; außer wie bisher nach 30 Betriebsjahren. Funktionierende Heizungen müssen nicht getauscht werden, Reparaturen sind jederzeit möglich!


Frage: Wie sieht es bei Neuerrichtung/Sanierung aus?

Antwort: Jede neu gebaute Heizung muss 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.


Frage: Welche Anlagen nutzen denn nun erneuerbare Energien?

Antwort: Grundsätzlich:

  • Einbau einer Wärmepumpe

  • Einbau einer Hybridheizung (Öl-/Gaskessel und Wärmepumpe)

Zusätzlich nur für Bestandsgebäude:

  • Einbau einer Biomasseheizung (Stückholz/Hackschnitzel/Pellet)

  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt

Frage: Welche Übergangsfristen gibt es bei kaputten (nicht mehr reparierbare Anlagen) Heizungen?

Antwort: Drei Jahre lang darf noch eine fossile Heizung betrieben werden, anschließend muss getauscht werden.


Frage: Wie ist das im Mehrfamilienhaus bei Gasetagenheizungen?

Antwort: Die Eigentümer, welche sich für eine Zentralisierung der Anlage entscheiden erhalten eine Übergangsfrist von zehn Jahren.


Frage: Ich bin älter als 80 Jahre, muss ich trotzdem auf erneuerbare Energien umstellen?

Antwort: Nein, hier greift die Härtefallregel. Hier kann weiter mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.




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